Arbeitsrechtlicher Überblick: Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Jedes Talent zählt

Wir möchten euch herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung im Rahmen der Initiative Jedes Talent zählt einladen.

Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen wollen, müssen verschiedene besondere gesetzliche Regelungen beachten. Die Rechtslage ist auf den ersten Blick kompliziert, lässt sich aber auf ein paar wenige zentrale Regelungen herunterbrechen. Dabei geht es nicht nur um einen zusätzlichen Schutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Die Gesetze enthalten auch Anreize für Unternehmen, Schwerbehinderte einzustellen.

Christoph Seidler – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Osborne Clarke – wird uns am 8. Oktober von 11:30-12:30 Uhr einen arbeitsrechtlichen Überblick zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geben und dabei auf die folgenden Schwerpunkte eingehen:

  • Welche Besonderheiten gelten im Einstellungsprozess – muss ein Unternehmen z.B. schwerbehinderte Bewerber*innen zum Gespräch einladen, und ist eine Abfrage des Grades der Behinderung zulässig?
  • Im laufenden Arbeitsverhältnis: Welche besonderen Vorschriften gelten? Was ist die Rolle von Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt, und welche Angebote existieren für das Unternehmen?
  • Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung im Falle einer Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung aus?

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Die Initiative
Jedes Talent zählt ist eine Initiative von Bundesverband der Personalmanager (BPM), Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGFP), Haufe, Personalwirtschaft und Charta der Vielfalt. Gemeinsames Ziel der Partner ist es, dem Thema Inklusion von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und Impulse zur Umsetzung zu geben.

Die Veranstaltung ist offen für alle, auch Nicht-Mitglieder können sich anmelden und gerne teilnehmen.