Betriebsratswahl 2026 – Die wichtigsten Grundlagen für das Wahljahr 2026 aus Arbeitgebersicht

Alle (vier) Jahre wieder stehen die regelmäßigen Betriebsratswahlen an – und im Frühjahr 2026 ist es so weit. Auch wenn die Organisation der Wahlen dem Wahlvorstand und damit den Arbeitnehmern obliegt, ist es für Arbeitgeber unumgänglich zumindest mit den Grundlagen der Wahl auseinanderzusetzen. Es bestehen nicht nur verschiedene Mitwirkungspflichten, sondern es ist vielfach auch im Interesse des Arbeitgebers, dass ein wirksam errichteter und ordnungsgemäß besetzter Betriebsrat als betrieblicher Ansprech- und Verhandlungspartner zur Verfügung steht. Dr. Eva Stark und Dr. Dirk Schnelle freuen sich, Ihnen die wesentlichen Punkte aus Arbeitgebersicht vorzustellen und Ihre Fragen mit Ihnen zu besprechen.

Referent*innen:
Dr. Eva Stark, Partnerin, Rechtsanwältin, ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht
Dr. Dirk Schnelle, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Veranstaltung ist exklusiv für BPM-Mitglieder vorgesehen. Wenn du kein Mitglied bist und trotzdem teilnehmen möchtest, melde dich gerne direkt bei uns unter: info@bpm.de.

 

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