Im Anschluss an die aktuell laufenden Betriebsratswahlen wird es in vielen Unternehmen nicht nur bei den neuen Betriebsratsmitgliedern um deren Arbeits- und Vergütungsbedingungen gehen.
In den vergangenen Jahren hat sich – ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sog. VW-Urteil – das strafrechtliche Risiko für Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsrecht deutlich ins öffentliche und innerbetriebliche Bewusstsein verschoben. Die darauffolgenden gesetzlichen Anpassungen haben jedoch nicht zu der von vielen Unternehmensleitungen erhofften Entschärfung der Haftungsrisiken geführt. Im Gegenteil: Die Anforderungen sind komplex geblieben, die persönlichen Risiken für Geschäftsführung und HR real.
In der arbeitsrechtlichen Praxis zeigt sich, dass der Fokus häufig zu eng auf Fragen der Betriebsratsvergütung und der Karriereentwicklung von Betriebsratsmitgliedern gerichtet ist. Andere, ebenfalls strafrechtlich relevante Compliance-Themen der Mitbestimmung – etwa der Umgang mit Arbeitszeitkonten, betriebsratsbedingter Mehrarbeit, Reisezeiten oder Sonderleistungen – werden dagegen regelmäßig nicht systematisch geprüft.
Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Strafverfahren entstehen in der Praxis selten zufällig, sondern häufig infolge von:
• Strafanzeigen (auch anonym) durch Mitarbeitende
• internen Konflikten im Unternehmen
• Eskalationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder
• Folgeprüfungen im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen
Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. folgende Fragen:
• Welche strafrechtlichen Risiken bestehen realistisch – und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung?
• Wie sollten Unternehmen und Verantwortliche reagieren, wenn Ermittlungen eingeleitet werden?
• Wie lassen sich typische Problemfelder der Betriebsratsbegünstigung präventiv und rechtssicher gestalten?
• Welche Rolle interne Prüfungen und externe Gutachten spielen können.
Referenten:
Dr. Andreas Schönhöft, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Pusch Wahlig Workplace Law, Hamburg
Dr. David Rieks, LL.M. (Columbia/UvA), Partner, Fachanwalt für Strafrecht, YPOG, Hamburg
Die Veranstaltung ist exklusiv für BPM-Mitglieder vorgesehen. Wenn du kein Mitglied bist und trotzdem teilnehmen möchtest, melde dich gerne direkt bei uns unter: info@bpm.de.



