Aus Sicht der Personalpraxis ist Planungssicherheit der entscheidende Erfolgsfaktor. Unternehmen müssen frühzeitig wissen, wann Beschäftigte für Reservedienste herangezogen werden, um Vertretungen organisieren, Projekte anpassen und betriebliche Abläufe absichern zu können. Der BPM begrüßt daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung der Vorlaufzeit für Heranziehungsbescheide auf grundsätzlich acht Wochen sowie die stärkere Einbindung von Arbeitgebern durch ein Anhörungsverfahren.
Positiv bewertet der Verband zudem das vorgesehene Zurückstellungsrecht bei betrieblicher Unentbehrlichkeit. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können den Ausfall einzelner Fach- oder Führungskräfte oft nur schwer kompensieren. Deshalb ist es wichtig, dass betriebliche Erfordernisse auch künftig angemessen berücksichtigt werden.
Neben der Planbarkeit spielen aus Sicht des BPM auch Digitalisierung und Bürokratieabbau eine zentrale Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung der Reserve und zur Vereinfachung von Erstattungsverfahren gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Entscheidend wird jedoch sein, dass die Verfahren in der Praxis tatsächlich schneller, einfacher und medienbruchfrei funktionieren.
Kritisch sieht der BPM hingegen den vorgesehenen Haushaltsvorbehalt bei bestimmten Arbeitgeberleistungen. Unternehmen müssen sich auf gesetzlich zugesagte Ausgleichsleistungen verlassen können. Wer von Unternehmen Verlässlichkeit für die Verteidigungsfähigkeit erwartet, muss ihnen im Gegenzug ebenfalls verlässliche Rahmenbedingungen bieten.
Darüber hinaus regt der BPM einen dauerhaften und strukturierten Dialog zwischen Bundeswehr und Wirtschaft an. Die Anforderungen an Unternehmen im Rahmen der Gesamtverteidigung werden künftig zunehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit über Erwartungen, Verantwortlichkeiten und mögliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zu schaffen.
Der BPM wird sich daher auch weiterhin konstruktiv in die politische Debatte einbringen. Denn die Reserve kann nur dann nachhaltig gestärkt werden, wenn die Interessen von Staat, Reservist*innen und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigt werden. Verteidigungsfähigkeit braucht Planungssicherheit.



