Kommission zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Arbeit der Kommission zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat offiziell begonnen – und der Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM) ist dabei aktiv in die Gestaltung eingebunden. Unsere Vizepräsidentin Dr. Katharina Herrmann wurde in die neu eingesetzte Kommission berufen und wird dort die Interessen und Perspektiven der Personalpraxis vertreten. Ziel der Kommission ist es, konkrete und praxisnahe Vorschläge für eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht zu entwickeln.
Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen rechtssicher und gleichzeitig mit möglichst geringem administrativem Aufwand die neuen Transparenzpflichten erfüllen können. Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu mehr Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Durch die Mitwirkung des BPM wird gewährleistet, dass bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch die Erfahrungen und Bedürfnisse von Personalverantwortlichen aus der Unternehmenspraxis berücksichtigt werden.
Der Start der Kommission markiert somit einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz in der Entgeltstruktur und bietet die Chance, den gesetzlichen Rahmen von Beginn an praxisnah und zukunftsorientiert mitzugestalten.