Stellungnahme des BPM zum Urteil des BAG

Zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Soweit gut und richtig, doch Begeisterung mag nicht recht aufkommen. Sicher, die Entscheidung ist eine gerechtfertigte Belohnung für die vielen Teilzeitkräfte, die sich im Einzelfall flexibel zeigen und kurzfristig aufstocken und einspringen. Diese Flexibilität wird nun andererseits für die Arbeitgeber teurer – wer sie sich nicht leisten kann, wird weniger gut mit dem auf der anderen Seite sehr weitgehenden Rechten der Beschäftigten umgehen können, in Teilzeit zu gehen. Und in den Belegschaften wird schwerer zu erklären, dass eine Teilzeitkraft, die faktisch Woche um Woche auf bis zu Vollzeit aufstockt, deutlich mehr verdient als die Vollzeitkraft. Dennoch ist die Entscheidung im Ergebnis richtig und jedenfalls auf der Linie der bisherigen Entwicklung der Rechtsprechung.

Der Entscheidung ist ein Vorab-Entscheidungsersuchen zum Europäischen Gerichtshof vorausgegangen, welcher diese Richtung bereits im Sommer vorweggenommen hat. Insofern kann die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht überraschen. Das Ergebnis ist auch nachvollziehbar: Wer etwa in mehreren Teilzeitjobs insgesamt 42 Stunden in der Woche arbeitet, würde sonst – anders als die Vollzeitkraft – in keiner der Tätigkeiten Zuschläge erwarten können.

Enttäuschend ist dennoch, dass den Tarifpartnern dabei kein Spielraum gelassen wird, Regeln zu setzen, die sie für fair, ausgewogen und ausreichend schützend erachten. Dort werden oftmals Wertentscheidungen getroffen, oder auch Nachteile an der einen Stelle mit Vorteilen an der anderen kompensiert. Ein solches Verhandlungsergebnis muss überdies künftig viel mehr im Vertragstext ausdrücklich erklärt werden, was Tarifvertragsverhandlungen mit zusätzlichen Schwierigkeiten belasten wird.

Welche Auswirkungen die Entscheidung auf den Bestand der konkreten und ähnlicher Tarifvertragsklauseln hat, ist noch nicht klar ersichtlich. Im schlechtesten Fall stellt sich auch die Frage der Auswirkung auf vergangene Sachverhalte. Nachforderungen können drohen.