Fachgruppe Arbeitsrecht: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigiung ab 01.01.2023 – Was sich für die Arbeitgeber ändert

Per 01.01.2023 kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nunmehr sind Arbeitgeber gefordert, sie von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abzurufen. Die Bringschuld eines jeden Arbeitnehmers wandelt sich zur Holschuld des Arbeitgebers. Wir freuen uns, für dieses Thema die Kollegen Dr. Dirk Schnelle und Dr. Eva Stark (ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB), Dominik Schütte und Thorsten Schindler (KNAPPSCHAFT – Krankenversicherung) gewonnen zu haben, die die neue Rechtslage erklären und die IT-bezogene Handhabung zur Umsetzung der Neuerungen erklären und vorstellen werden. Außerdem wird wie immer Gelegenheit zu einem fachlichen Austausch direkt oder per Chat bestehen.