Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis

Präsenzveranstaltung in Hamburg

Künstliche Intelligenz hat spätestens seit ChatGPT seine Massentauglichkeit unter Beweis gestellt. Viele Unternehmen nutzen KI bereits, und mittelfristig wird kaum ein Unternehmen ohne eines der vielen nützlichen intelligenten Programme auskommen. Auch im Arbeitsverhältnis nimmt die Bedeutung von KI schon spürbar zu.

Die Anwendungsfälle sind vielfältig – KI kann bei Sourcing und Auswahl von Bewerber*innen genauso zum Einsatz kommen, als Formulierungstool für Stellenausschreibungen und die Webseite oder als Chatbot zur Unterstützung des HR-Bereichs. Beschäftigte werden – auf Vorgabe des Arbeitgebers oder in eigener Verantwortung – KI als Hilfsmittel für ihre Arbeit einsetzen. Und Arbeitgeber können ihre Belegschaft und deren Arbeit mit KI steuern.

Das Referenten-Duo Dr. Eva Vonau und Christoph Seidler werden einen Überblick über die resultierenden IP (Intellectual Property)- und arbeitsrechtlichen Fragen geben und mögliche Lösungsansätze aus Unternehmenssicht vorstellen.

Behandeln werden wir insbesondere die folgenden Themen:

  • Wie lassen sich AGG-Fälle bei KI-Einsatz im Recruiting vermeiden?
  • Welche Vorgaben sollten Arbeitgeber für den Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren Tools geben?
  • Wie lässt sich der Betriebsrat bei der Einführung von KI sinnvoll einbinden?
  • Wem stehen die Rechte an mit ChatGPT und anderen Tools erstellten Inhalten zu?

Referenten: Christoph Seidler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Osborne Clarke in Hamburg. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in betriebsverfassungs-rechtlichen Fragen, insbesondere im Kontext von Arbeitsrecht 4.0 und Digitalisierung. Dr. Eva Vonau ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, sowie Fachanwältin für IT-Recht und Gründungspartnerin der Kanzlei VC Legal in Hamburg. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Urheber- und Medienrechts im digitalen Umfeld.

 

Anfahrtsskizze: Anfahrt Sedus Showroom