Whistleblowing – Spannungsfeld zwischen Aufklärung und Datenschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Schutz von hinweisgebenden Personen in Deutschland deutlich erhöht. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Kommunen ab 10.0000 Einwohnern müssen eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen einrichten. Zudem müssen Maßnahmen zum Schutz von hinweisgebenden Personen ergriffen werden. Erfolgt dies nicht, drohen empfindliche Bußgelder.

Bei der Umsetzung stellen sich vielen Unternehmen jedoch praktische Fragen. Eine davon ist vor allem, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Betrieb einer internen Meldestelle zu beachten sind. Und was gilt, wenn ein Beschuldigter wiederum seine datenschutzrechtlichen Rechte, wie das Recht auf Auskunft, gegenüber dem Unternehmen geltend macht? Wie stellen sich Compliance-/ und HR-Abteilungen in Ansehung der komplexen Administration der Hinweisgeberstelle auf? Wie stellt ihr sicher, dass die Vertraulichkeit auch bei der unternehmensinternen Aufklärung der Whistleblowing-Meldung stets gewahrt bleibt?

Gemeinsam mit unseren Experten Dr. Martin Knaup, Mareike Christine Gehrmann und Jan-Patrick Vogel gehen wir diesen Fragen auf dem Grund und erläutern „Best Practice“ aus der Whistleblowing-Beratung von Taylor Wessing. Trefft uns virtuell am Donnerstag, den 13. Juni 2024 um 9.30 Uhr zu einem 60-minütigen Webinar zu diesem Thema, wir freuen uns auf euch.

Die Anmeldung ist bis zum 11. Juni möglich. Danach wird das Anmeldeformular geschlossen und die Einwahldaten per E-Mail verschickt. Solltest du dich danach anmelden wollen, schicke uns bitte eine E-Mail an info@bpm.de.