Welchen Wert hat HR-Kompetenz in Aufsichtsräten?

Bereits vergangenes Jahr hatte der Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM) gemeinsam mit der Hochschule Ludwigshafen untersucht, wie es um die Kompetenzen in HR in deutschen Aufsichtsräten steht. Das Ergebnis war ernüchternd – und auch die Folgestudie, bei welcher der BPM mit der Hochschule Ludwigshafen, der Hochschule Konstanz und der Hochschule Kempten kooperierte, kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Beide Studien mit allen Erkenntnissen liegen im Mitgliederportal ab.

HR-Kompetenz in DAX-Unternehmen bedeutsam…

Explizite Kenntnisse in HR-Themen, wie beispielsweise im Change Management, der Personalstrategie und kultureller Kompetenz, werden sowohl in großen als auch in kleinen Unternehmen geschätzt. Jedoch wird keinem Feld explizit mehr Gewicht eingeräumt, wie die Datenauswertung zeigt. Etwas unerwartet war, dass die Kompetenz „souveräne Nachfolgeplanung“ als häufigste Antwort im Freitextfeld genannt wurde und entsprechend vorher gar nicht im Fragebogen bedacht war.

Insgesamt wird der Themenkomplex HR von Aufsichtsräten in DAX40-Unternehmen größtenteils als „bedeutsam“ bewertet – jedoch wird hier auch häufig relativiert. Bereiche wie Finanzen oder Unternehmensplanung nähmen in den großen Konzernen sehr viel mehr Aufmerksamkeit in Anspruch. Bei Nicht-DAX-Unternehmen wird HR und ihren Belangen in vielen Fällen eine größere Rolle eingeräumt.

… aber dann doch nur „gesunder Menschenverstand“

Das deutet darauf hin, dass es in vielen Aufsichtsräten eben keine HR-Spezialist*innen gibt. Schließlich, so eine Antwort auf die Frage, was HR-Kompetenz ausmache, sei sie „lediglich gesunder Menschenverstand“ – die zusätzlich meist mit Erfahrung mit Führungsverantwortung gleichgesetzt wird.

Entsprechend benötige es keine Spezialist*innen in HR im Aufsichtsrat – und auch die Überlegung, dass HR-Kompetenz oder -Kenntnis auf jeden Fall im Aufsichtsrat vorhanden sein muss, wird zwiespältig gesehen. Einerseits gäbe es zwar formale Verpflichtungen, das Thema auf oberster Ebene abzubilden. Andererseits wird moniert, dass das Gremium durch das Ernennen eines Aufsichtsrats nur für HR-Themen nur aufgebläht werde – und andere Felder dann ebenfalls Sichtbarkeit verlangen würden.

Der Mensch ist die Schlüsselressource für den Unternehmenserfolg

Für die begleitenden Wissenschaftler*innen und für uns im BPM sind das ernüchternde Erkenntnisse. Wir erleben schließlich jeden Tag, wie schnell sich die Arbeitswelt verändert. Daher ist es nötig, dass der Mensch als Schlüsselressource für den Unternehmenserfolg erkannt wird – wie wir auch schon in unseren HR-Thesen für 2022 festgestellt haben. Allerdings ergibt sich daraus eher die Frage, ob es tatsächlich darum geht, HR-Kompetenzen im Aufsichtsrat zu verankern, oder nicht eher darum, ein menschenorientiertes Mindset zu entwickeln und zu leben.