Beschluss zu Arbeitszeitgesetz setzt Personalabteilungen unter Druck
Bereits seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 war damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber das Arbeitszeitgesetz mindestens noch einmal prüfen, wenn nicht sogar anpassen muss. Mit dem gestrigen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde die Dringlichkeit, hier zu handeln, noch einmal unterstrichen. Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, eine praktikable Regelung zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Vertrauensarbeitszeit funktioniert
Zunächst gilt es aber festzuhalten, dass sich über die letzten Jahre gezeigt hat, dass das System der Vertrauensarbeitszeit gut funktioniert. Insbesondere ist das dort der Fall, wo durch betriebliche Mitbestimmung oder Vereinbarungen der Sozialpartner gemeinsam Vereinbarungen getroffen wurden. Dennoch gilt es anzuerkennen, dass der Missbrauch von Vertrauensarbeitszeit zulasten der Gesundheit von Arbeitnehmer*innen inakzeptabel und zu bekämpfen ist. Mit der flächendeckenden Einführung der Arbeitszeiterfassung droht jedoch ein neues bürokratisches Monster, das die Unternehmen gerade erst nach der Novellierung des Nachweisgesetzes zusätzlich belasten wird.
Inwieweit Personalabteilungen unter Druck geraten werden, wird sich erst zeigen, wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt. Hier plädieren wir als Bundesverband der Personalmanager*innen eindringlich an die Koalitionspartner, die betrieblichen Realitäten bei der Gesetzgebung zu beachten. Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten ist durch die Pandemie vorangetrieben worden. Diese Fortschritte sollten wir nicht durch eine rückwärtsgewandte Regelung einbüßen. Deshalb setzen wir uns als Stimme der Personaler*innen für eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ein, das der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Flexible, durch Sozialpartner vereinbarte Arbeitszeitmodelle sollten auch in Zukunft möglich sein.
Ein FAQ, was ihr als Personalmanager*innen nun beachten müsst, findet ihr auf dieser Seite.