BPM begrüßt Reformvorschlag: Schriftform bei Arbeitsverträgen entfällt
Geht es nach dem Willen der Regierung, sollen Arbeitsverträge künftig nicht mehr ausgedruckt und händisch unterschrieben sein, um rechtsgültig zu werden. Bislang sieht das Nachweisgesetz die Schriftform vor. Stattdessen soll die Textform nun ausreichend sein, um Arbeitsverträge wirksam abzuschließen. Um diese einzuhalten, genügt eine lesbare Erklärung, die nicht ausgedruckt vorliegen muss, sondern auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben ist.
Wir begrüßen dieses Reformvorhaben im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV ausdrücklich. Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager*innen (BPM) sagt dazu: „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem flexibleren Arbeitsmarkt in Deutschland. Mit dieser simplen Änderung werden zusätzlich zahlreiche Personalmanager*innen entlastet und Verwaltungsprozesse entschlackt. Besonders zu befürworten ist, dass zukünftig auch Arbeitnehmerüberlassungsverträge per E-Mail abgeschlossen werden dürfen. Insgesamt kann der Standort Deutschland damit für qualifizierte und dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver werden.“
Letztlich braucht es aber noch weitere Bemühungen im Bürokratieabbau für echte Standortattraktivität und Zukunftsfähigkeit. Denn faktisch handelt es sich hierbei nur um eine Rücknahme der Regelung aus 2022 und keine zusätzliche Entlastung.
Bereits bei Inkrafttreten des Nachweisgesetzes im Jahr 2022 hatte der BPM gefordert, mehrere Unklarheiten und durch das Gesetz entstehende Pflichten zu überdenken und zu streichen. Dem käme das Kabinett mit dieser Reform nach.